
Nicht aller Tage Abend
Oft lohnt sich ein zweiter Blick auf eine negative Fortführungsprognose
Nein, meint Oliver Oechsle, Geschäftsführender Gesellschafter und Partner bei IsoPart. In dem konkreten Fall veräußerten die Berater von IsoPart kurzerhand einen nicht mehr unbedingt benötigten Teil des „beweglichen“ Vermögens und zahlten den Verkaufserlös noch am selben Tag in bar ein. Parallel dazu vereinbarten sie Stundungen mit wesentlichen Gläubigern. Mithilfe dieser Maßnahmen konnten die Verantwortlichen die Zahlungsfähigkeit innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist wiederherstellen und den Insolvenzantrag abwenden. Nun war die Grundlage geschaffen, ein nachhaltiges Fortführungskonzept zu entwickeln, das letztlich auch umgesetzt wurde.
Seit dem 18.10.2008 ist die rechnerische Überschuldung eines Unternehmens kein Insolvenzgrund mehr, sofern eine positive Fortführungsprognose vorliegt. Diese ursprünglich bis Ende 2010 geltende Regelung wurde zwischenzeitlich bis Ende 2013 verlängert. Der Fortführungsprognose kommt seither eine außerordentlich wichtige Rolle zu. Da die Bewertung aber Haftungsrisiken für alle verantwortlich Beteiligten birgt, gehen viele Gutachter sehr formalistisch vor: Viele Prüfer sehen sich nur die Verbindlichkeiten des Unternehmens akribisch an. Das hat den Nachteil, dass Potenziale zur Abwendung der Insolvenz übersehen werden können.
Mit einer pragmatisch-kreativen Herangehensweise, die seriöses unternehmerisches Denken und ein Verständnis des zu bewertenden Unternehmenskonzepts voraussetzt, können Sanierungsansätze leichter gefunden und entwickelt werden. Eine daraus erwachsende vernünftige Maßnahmenplanung, die anschließend gemeinsam mit den Verantwortlichen beherzt umgesetzt wird, kann das Schlimmste abwenden.
Wer früh reagiert, hat bessere Chancen, das Ruder noch einmal herumzureißen. Aber auch in schwierigen Fällen lohnt sich ein zweiter prüfender Blick, ob nicht vielleicht doch die Voraussetzungen für eine Fortführung gegeben sind.
