
Die faire Quote im Insolvenzplanverfahren
Die Spieltheorie zeigt, wann Gläubiger zustimmen und wann nicht
Das Ultimatum-Spiel, entwickelt von Verhaltensforschern, zeigt, was in der Praxis als fair empfunden wird und was nicht: Von zwei Studenten erhält einer einen Betrag in Höhe von 10 Dollar in kleinen Scheinen. Er wird aufgefordert, diesen Betrag nach seinem Gutdünken mit dem anderen Studenten zu teilen. Er hat nur einen Versuch für einen Vorschlag zu der Summe, die er abgeben will. Lehnt sein Spielpartner ab, gehen beide leer aus.
Ergebnis: Bei Angeboten in Höhe von 1 bis 2 Dollar ist die Zahl der Ablehnungen sehr hoch. Erst ab einem Betrag von 3 Dollar für den Spielpartner gibt es wesentlich mehr Zustimmungen als Ablehnungen. Daraus ist abzuleiten, dass als ungerecht empfundene Regelungen zurückgewiesen werden, auch wenn der sich so Entscheidende damit auf seinen Vorteil verzichtet.
Bemerkenswert ist, dass dieses Verhalten unabhängig von Kultur und Wohlstand gilt.
Oliver Oechsle hat also gute Gründe anzunehmen, dass sich die Ergebnisse dieser Studie auf die Situation in der Insolvenz übertragen lassen: Eine Zustimmung zum vorgestellten Insolvenzplan wird nur dann erfolgen, wenn die Gläubiger den angebotenen Betrag für angemessen halten. Dies ist der Fall, wenn für den Gläubiger das Verhältnis von Angebot und Verzicht bei mindestens 3 zu 7 liegt.
Für den einzelnen Gläubiger spielen bei dieser Bewertung neben der Quote weitere Motive wie zum Beispiel der Erhalt des Arbeitsplatzes eine Rolle. Wie diese Motive in die Entscheidungsfindung eingehen und ob das Ergebnis des Ultimatum-Spiels in diesen Fällen angewendet werden kann, wird weiter zu untersuchen sein.
* Def.: Mit Insolvenzquote wird der Prozentanteil einer Forderung eines Insolvenzgläubigers bezeichnet, der nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse befriedigt wird. (lexexakt.de)
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Quellen:
Oliver Oechsle, Die faire Quote im Insolvenzplanverfahren, Vortrag vom September 2006.
